Ein Vertrag sei in diesem Umfang in dieser Höhe nicht üblich. Dies hat mir u.a. I.________ bestätigt (kursive Hervorhebung beigefügt). Aus seiner Aussagen ergibt sich, dass diese Meinung offensichtlich nicht sein eigenes Wissen war, sondern dass ihm dies offenbar von jemandem anderen – eventuell dem Beschwerdeführer – so gesagt worden ist. Soweit Q.________ betreffend soll der Beschwerdeführer von dieser ebenfalls im Jahr 2018 unter Vorspiegelung eines fiktiven IT-Projekts (AG.________) eine Investition von CHF 5'708.35 erhältlich gemacht haben.