___ aus dem Jahr 2015). Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Einvernahme vom 5. Mai 2020 mehrfach eingestanden, dass die Gründe, zu dessen Zweck ihm J.________ Geld überwiesen hat, gelogen waren und dass er teilweise E-Mails fingiert hatte (vgl. etwa Z. 140 f.; 176 f.; 249 ff.; 285 ff.; 349 ff.; 448 ff.; 493 ff.; 502 ff.; 560 ff.; 648 ff.; 666 ff.; 777 ff.; 805 ff.; 821 ff.; 910 ff.; vgl. auch Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 16. März 2020 Z. 480 ff.: Aber wie gesagt, mein Auftreten erweckte den Eindruck, dass ich viel Geld habe. Wenn ich ihnen [den Investoren] von Anfang an gesagt hätte, dass ich kein Geld habe, hätten sie wohl nie investiert.).