13 Der Einwand des bloss wirtschaftlichen Misserfolges erscheint angesichts dessen als blosse Schutzbehauptung. Wie bereits im Beschluss BK 20 164 E. 4.5.3 ausgeführt, ist insoweit – wenn dem so gewesen wäre – nicht verständlich, weshalb der Beschwerdeführer die Investoren nicht über die angeblichen Schwierigkeiten bei der Realisierung der Projekte informiert hat. Soweit der Beschwerdeführer D.________ per Chat-Nachricht anerboten hat, den Vertrag rückabzuwickeln und ihm die Investition zurückzubezahlen, erfolgte diese Nachricht offensichtlich, nachdem er von D.________ und E._______