ernsthafter Projekte getätigt worden sind (vgl. dazu bereits BK 20 164). Dasselbe gilt betreffend die Gründung der Unternehmung AD.________ GmbH (vgl. auch Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Mai 2020 Z. 732 ff.; 757 ff.; 799 ff., wonach die Unternehmung AD.________ GmbH nie ein Filmprojekt produzierte, der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und Gesellschafter nicht weiss, ob die Unternehmung Einkünfte erzielte und wonach es den Anschein mache, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und Gesellschafter in dieser Funktion überfordert gewesen sei und das Eigenkapital von Euro 150'000.00, welches AO.