Eine solche Vorgehensweise deutet klar auf ein systematisches betrügerisches Vorgehen hin, zumal die vom Beschwerdeführer teilweise ausgehändigten Drehbücher, welche ausschliesslich mit einem Copyright von ihm versehen waren, offensichtlich nicht von ihm selbst stammen. Dass der Beschwerdeführer die Investitionen zudem bei jeweils tiefem Kontostand innert kürzester Zeit teilweise für seinen Lebensunterhalt verwendete, spricht ebenfalls dagegen, dass er zumindest versucht haben will, die angeblichen Projekte tatsächlich zu realisieren.