12 nuar 2020 Z. 301 ff.; Protokoll Einvernahme von H.________ vom 27. Januar 2020 Z. 356 ff.; Protokoll Einvernahme von I.________ vom 11. März 2020 Z. 337 ff. [jeweils keine Risiken erwähnt]). Eine solche Vorgehensweise deutet klar auf ein systematisches betrügerisches Vorgehen hin, zumal die vom Beschwerdeführer teilweise ausgehändigten Drehbücher, welche ausschliesslich mit einem Copyright von ihm versehen waren, offensichtlich nicht von ihm selbst stammen.