Die polizeilichen Ermittlungen haben indes ergeben, dass sich der Beschwerdeführer in der fraglichen Zeitspanne finanziell nur knapp über Wasser halten konnte, was dieser grundsätzlich auch nicht bestritten hat. Der Beschwerdeführer verfügte somit – einschliesslich der erhältlich gemachten inkriminierten Gelder – nicht einmal annähernd über das erforderliche Kapital, um schon nur einen «Low Budget Film» geschweige denn eine «Low Budget Serie» produzieren zu können.