, wonach für einen Film wie «AJ.________» ein Budget von einer Million Euro und für einen solchen wie «AN.________.» von einer halben Million Euro das Minimum gewesen wäre, zumal der Beschwerdeführer keine Studentenfilme habe drehen wollen, sondern eine professionelle Produktion beabsichtigt habe). Die polizeilichen Ermittlungen haben indes ergeben, dass sich der Beschwerdeführer in der fraglichen Zeitspanne finanziell nur knapp über Wasser halten konnte, was dieser grundsätzlich auch nicht bestritten hat.