_ bezüglich seines Treffens mit K.________ im Jahr 2015 in der AZ.________(Land) resp. des Fortschritts der Projekte. So hat er ausgesagt, dass zum Zeitpunkt, als K.________ zwecks Dreh in der AZ.________(Land) gewesen sei, es seiner Meinung nach sicherlich noch ein halbes Jahr gegangen wäre, bis mit dem Dreh hätte angefangen werden können. Er habe ihr deshalb empfohlen, ihre Sachen zu packen und nach Hause zu gehen (vgl. Z. 767 ff. des Protokolls; vgl. demgegenüber der Beschwerdeführer, Protokoll Einvernahme vom 2. April 2020 Z. 241 f.: Ich teilte ihm [F.________] mit, dass wir die Location haben und wir drehen können. Vgl. ebenso Hafteinvernahme vom 3. Januar 2020 Z. 312).