gegenüber – so beantwortet, dass nicht mit einer Überprüfung gerechnet werde musste (vgl. dessen Einvernahme vom 30. Januar 2020 Z. 322 ff., wonach er deshalb nicht stutzig geworden sei beim Preis von nur CHF 5‘000.00 für ein «Photo Agreement», weil der Beschwerdeführer darauf hingewiesen habe, das BA.________ ein guter Freund von ihm sei; Anmerkung der Beschwerdekammer: beim Kürzel