Teilweise entstanden die Kontakte über gemeinsame Bekannte/Freunde, so dass wohl bereits beim Kennenlernen ein gewisses Vertrauen vorhanden gewesen sein dürfte. So hat der Beschwerdeführer beispielsweise den Geschädigten E.________ via J.________, der ein Freund von ihm gewesen ist und E.________ seit Jahren kennt, kennengelernt. Der Kontakt zu D.________ entstand via E.________ und J.________. Ferner scheint der Beschwerdeführer interessante (wenn auch fiktive bzw. nicht umgesetzte) Ideen/Drehbücher gehabt zu haben. Davon, dass die Informationen des Beschwerdeführers leicht überprüfbar gewesen wären, kann nicht gesprochen werden.