Andere Schauspieler seien nie aufgetaucht. Die Tatsachen, dass sie vor Ort Kontakt mit einem Kampftrainer, einem deutschen Regisseur und einem Vertreter einer Produktionsfirma gehabt hat und dass ihr Flugticket von der Investition eines Geschädigten bezahlt worden ist, vermag am Verdacht, es habe sich um ein fiktives Projekt gehandelt, nichts zu ändern. Die Staatsanwaltschaft verweist zu Recht auf die diesbezüglichen Aussagen von K.________, gestützt auf welche sich ein anderes Bild als das vom Beschwerdeführer gezeichneten ergibt (Einvernahmeprotokoll K.________ vom 21. Januar 2020 Z. 77-117): Es sah wirk-