Gemäss Aussagen von K.________ hatte der Beschwerdeführer ihr im Jahr 2015 die Hauptrolle im von ihm angeblich lancierten Filmprojekt «AJ.________» und eine Gage von CHF 90‘000.00 zuzüglich Gewinnbeteiligung versprochen. Hierfür reiste sie im Sommer/Herbst 2015 in die AZ.________(Land). Dort angekommen, hatte sie laut ihren Angaben jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Filmset oder etwas Ähnliches gesehen. Andere Schauspieler seien nie aufgetaucht.