5 missen. Dem Vorwurf, dass er seinen branchenspezifischen Wissensvorsprung ausgenutzt habe, werde widersprochen. So habe beispielsweise F.________ zu Protokoll gegeben, dass Verträge für einen Betrag in der Höhe von CHF 10'000.00 in der Branche nicht üblich seien. Damit habe er bestätigt, dass er sich in der Branche auskenne. Auch I.________ sei branchenkundig, habe er doch bereits im Film «AH.________» an der Seite des Beschwerdeführers eine Rolle verkörpert. K.________ habe angegeben, Schauspielerin zu sein.