_ habe gemäss Vertrag einen Wert in der Höhe von 160 Mio. Euro gehabt. Bei einem solchen Missverhältnis stelle sich die Frage nach der Opfermitverantwortung. Zudem habe dasselbe Projekt im Vertrag mit E.________, einem Kollegen von D.________, einen Wert von 80 Mio. Euro gehabt. E.________ habe anlässlich seiner Einvernahme selbst eingeräumt, ihm (dem Beschwerdeführer) blind vertraut zu haben und naiv gewesen zu sein. Auch F.________, der ein erfolgreiches Thai- Restaurant führe, sei ein Geschäftsmann.