Das Zwangsmassnahmengericht bejahte den dringenden Tatverdacht des Betrugs unter Verweis auf den Haftverlängerungsentscheid vom 6. April 2020 sowie den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 164 vom 4. Mai 2020. Es führte zusammengefasst aus, dass angesichts der aus den Akten ersichtlichen Begleitumstände rund um die erfolgten Zahlungen von einem betrügerischen Vorgehen auszugehen sei.