_» eingestelltes Strafverfahren wiederaufgenommen, da neue Beweise und Tatsachen vorliegen würden. Der Beschwerdeführer bestreitet – abgesehen vom Tatvorwurf des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage – die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Soweit die fraglichen Film-, Foto- und IT-Projekte und die Geldbeträge der Frauenbekanntschaften/-freundschaften betreffend räumte er ein, die entsprechenden Gelder erhalten und teilweise für seinen Lebensunterhalt verwendet zu haben. Indessen wehrt er sich gegen den Vorwurf, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben.