Euro 7'760.00]). Von W.________ soll der Beschwerdeführer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, d.h. eines fiktiven Filmprojekts, Plakate erstellt haben lassen und die versprochene Bezahlung von Euro 10'000.00 schuldig geblieben sein. Schliesslich hat die Staatsanwaltschaft ein von der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau hinsichtlich des angeblichen Filmprojekts «AU.________» eingestelltes Strafverfahren wiederaufgenommen, da neue Beweise und Tatsachen vorliegen würden.