4 die Staatsanwaltschaft gleichzeitig zur bzw. unabhängig von der gegenständlichen Beschwerde die Mitteilung nach Art. 318 StPO in dieser Sache versendete. Mithin verfasste die Staatsanwaltschaft erstens im Frühsommer 2020 den fünfseitigen Entwurf der Einstellungsverfügung und befindet sich zweitens das Verfahren nun voraussichtlich kurz vor dem Abschluss. In Anbetracht der gesamten Umstände liegt die verstrichene Zeit seit Eingang der Strafanzeige damit noch – wenn auch knapp – innerhalb des rechtlich zulässigen zeitlichen Rahmens.