Diese gingen am 20. August 2019 sowie am 12. Dezember 2019 bei der Staatsanwaltschaft ein und wurden am 27. Dezember 2019 zurückgeschickt. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 wurde dem Obergericht des Kantons Bern Akteneinsicht gewährt und mit Schreiben vom 27. Dezember 2019 um Akteneinsicht in das obergerichtliche Verfahren ersucht. 4. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 leitete die regionale Staatsanwaltschaft zwei Schreiben des Beschwerdeführers als Revisionsgesuche an das Obergericht des Kantons Bern weiter.