Der Beschwerdeführer wehrte sich in der Folge erfolgreich gegen diesen zweiten Vollzugsauftrag. 2. Mit Verfügung vom 2. August 2019 (nachträglich verurkundet am 5. September 2019) eröffnete die regionale Staatsanwältin eine Untersuchung gegen die zuständigen Mitarbeiter der Bewährungsund Vollzugsdienste wegen Freiheitsberaubung und Verleumdung. Mit Verfügung vom 8. Juli 2020 wurde das Verfahren gegen die zuständigen Mitarbeiter der Sicherheitsdirektion ausgedehnt wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch und Verleumdung bzw. Diskriminierung und Dienstpflichtverweigerung.