Diese Eingaben des Beschwerdeführers umfassen mitsamt Beilagen etwas mehr als 150 Seiten. Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 1. März 2019 von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten zum Vollzug einer Reststrafe von 5 Tagen aus dem Urteil O 14 8526 aufgefordert. Diese Verfügung wurde in der Folge mit der Verfügung vom 20. Mai 2019 ersetzt, welche den Vollzug des Urteils O 16 4219 betrifft und womit zusätzliche 150 Tage zu vollziehen waren. Der Beschwerdeführer wehrte sich in der Folge erfolgreich gegen diesen zweiten Vollzugsauftrag.