Rechtsverzögerung liegt vor, wenn eine Behörde nicht innerhalb angemessener Zeit tätig wird. Die Beurteilung der angemessenen Verfahrensdauer entzieht sich starren Regeln. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Dauer unter den konkreten Umständen als angemessen erweist. Der Streitgegenstand und die damit verbundene Interessenlage können raschere Entscheide erfordern oder längere Behandlungsperioden erlauben. Entscheidend sind weiter der Umfang und die Komplexität der aufgeworfenen Sachverhalts- und Rechtsfragen.