1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen die im Rubrum genannten Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauchs, Verleumdung etc. Am 7. Juli 2020 erhob der Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Rechts- verweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde. Am 16. Juli 2020 reichte er eine weitere Eingabe ein. Mit Stellungnahme vom 4. August 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Innert Frist reichte der Beschwerdeführer keine Replik ein.