6 ne oder andere Tag passen würde, damit der Verhandlungstermin möglichst rasch fixiert werden kann. Es ist wie gesehen richtig, dass gerade in Haftsachen dem Beschleunigungsgebot besonders Nachachtung zu verschaffen ist. Mit Blick darauf, dass für eine mehrtägige Verhandlung mit vier Rechtsanwälten und der ao. Staatsanwältin ein Termin innert knapp fünfeinhalb Monaten gefunden werden konnte, verzichtete das Regionalgericht aber zu Recht darauf, sämtliche Parteien aufzufordern, sie müssten Gründe für die Unpässlichkeit bestimmter Termine nennen.