a StPO: «ohne unnötige Unterbrechungen»). Dies entspricht dem üblichen Vorgehen auch am Obergericht des Kantons Bern, wo oft mehrtägige Verhandlungen stattfinden. Soweit der Beschwerdeführer mit Verweis auf einen möglichen «Pausentag» implizit verlangt, das Regionalgericht hätte für die Urteilseröffnung quasi eine unabhängige Terminumfrage durchführen sollen, so ist dazu anzumerken, dass ein solches Vorgehen die Terminfindung notorisch nicht einfacher, sondern noch komplizierter macht. Des Weiteren ist es zwar so, dass vorgesehen ist, am dritten Tag die Urteilsberatung durchzuführen (vgl. pag.