Dazu gehört es zu eruieren, ob die Anklageschrift und die Akten ordnungsmässig erstellt sind, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind und ob Verfahrenshindernisse bestehen. Zu beurteilen ist auch etwa, welche Beweise von Amtes wegen noch zu erheben sind. Es ist mithin davon auszugehen, dass die Verfahrensleiterin die Akten vor dem 6. Dezember 2019 bereits einmal studiert hat, andernfalls sie nicht hätte entscheiden können, eine mehrtätige Hauptverhandlung mit einem Tag Urteilsberatung durchführen zu wollen.