5 zu erwarten war, dass die Haft aufgehoben werden würde. Insofern haben die Ausführungen des Beschwerdeführers etwas für sich. Darauf hat die zuständige Verfahrensleiterin mit Blick auf das Beschleunigungsgebot bei Haftfällen in Zukunft zu achten. Das Regionalgericht teilt in seiner Stellungnahme des Weiteren mit, es sei geplant gewesen, die Terminumfrage in der Woche vom 9. bis 13. Dezember 2019 durchzuführen. Es führt ebenfalls aus, dass ab dem 28. November 2019 Instruktionen des Falles vorgenommen worden seien. Dies wird zutreffen.