Nötigenfalls wären wenig dringende Absenzen (Besprechungen etc.) zu verschieben. Leider trifft es nicht zu, dass die Verfahrensleitung alles daran gesetzt hat, dass der Fall rasch verhandelt werden kann. Nach einer verzögerten Terminumfrage (über 2 Wochen nach Eingang der Anklageschrift) wurden bereits am 10.12.2019 jegliche Massnahmen, einen früheren Termin zu finden, kategorisch abgelehnt. Die Verhandlung findet nicht innert 5 Monaten statt seit Eingang der Anklageschrift. Es wird nahe zu 5.5 Monate. Dies ist wesentlich zu lange.