Die Verteidigung bemängelt, dass die Gerichtspräsidentin bereits am 10.12.2019 nicht einmal mehr versucht hat, einen früheren Termin zu organisieren. Dies, obwohl der Verteidiger diverse Vorgehensweisen aufgezeigt hat, um dies zu erreichen. Falls nötig, sind Unpässlichkeiten zu begründen. Es kommt öfters vor, dass die Parteien in Terminfindungen bei Haftsachen zu Flexibilität aufgefordert werden und […] Unpässlichkeiten zu belegen haben. Das Gericht muss dem […] Beschleunigungsgebot durchaus Nachachtung verschaffen. Nötigenfalls wären wenig dringende Absenzen (Besprechungen etc.) zu verschieben.