Für die Konfrontationsvermeidung braucht es nicht zwei Gerichtssäle. Gemäss allgemeinen Erfahrungen braucht es einen Gerichtssaal und einen Warteraum bzw. ein Büro. Dies dürfte genügen. Es trifft zu, dass der Unterzeichnete ab Mitte März 2020 die Termine als zu spät bezeichnet hat, da seit dem Eingang der Anklageschrift bis Mitte März 2020 fast 4 Monate verstrichen wären. Eine wirksame Verteidigung hat die Einhaltung des Beschleunigungsgebots zu überwachen. Die Verteidigung bemängelt, dass die Gerichtspräsidentin bereits am 10.12.2019 nicht einmal mehr versucht hat, einen früheren Termin zu organisieren.