Die Gerichtspräsidentin erklärt nicht, weshalb vom 19.11.2019 […] bis zur Beanstandung des Verteidigers am 06.12.2019 in einem Haftfall keine Aktivitäten vorgenommen worden sind. Die Terminumfrage in diesem Haftfall wäre also ohne Intervention der Verteidigung erst nach dem 10.12.2019 erfolgt, was nicht erklärbar ist. Die Dauer der Verhandlung muss relativiert werden, da nur an zwei Tagen effektiv verhandelt wird und am vierten Tag gibt es nur noch eine Urteilseröffnung. Somit müssen die Parteien nicht vier Tage und schon gar nicht am Stück verfügbar sein. Für die Konfrontationsvermeidung braucht es nicht zwei Gerichtssäle.