Eine Übereinstimmung der Parteien sei zunächst nicht zustande gekommen. Seitens des Regionalgerichts sei bei den Parteivertretern telefonisch zurückgefragt worden (vgl. Verbal des Gerichtssekretärs J.________ vom 10. Dezember 2019). Zuletzt seien die Daten vom 28./29. April 2020 und 1. Mai 2020 geblieben, welchen mit Ausnahme von Rechtsanwalt D.________ sämtliche Parteivertreter zugestimmt hätten. Hierbei sei zu erwähnen, dass Rechtsanwalt D.________ ab dem 11. März 2020 sämtliche Termine als unpässlich angekreuzt habe.