Bei der Terminsuche seien die Dauer der Verhandlung vor Kollegialgericht (4 Tage) sowie der Umstand, dass seitens des Privatklägers und Opfers die Konfrontationsvermeidung verlangt worden sei und dem Regionalgericht zwei Gerichtssäle zur Verfügung stehen müssten, zu berücksichtigen. Im Bewusstsein, dass es sich um einen Haftfall handle, seien den Parteien ab dem 17. Februar bis zum 1. Mai 2020 insgesamt 16 Terminvarianten unterbreitet worden. Eine Übereinstimmung der Parteien sei zunächst nicht zustande gekommen.