Zeitgleich habe die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland einen Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer eingereicht. Mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 28. November 2019 sei der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft versetzt worden, beschränkt auf drei Monate bis am 18. Februar 2020. In der Folge habe sich die Vorsitzende der Instruktion des Falles angenommen.