3 3.3 Das Regionalgericht entgegnet, es sei unbestritten, dass die Anklageschrift samt den Akten (6 Bundesordner) am 19. November 2019 eingegangen sei. Aufgrund des Tatvorwurfes der versuchten vorsätzlichen Tötung mit drei Beschuldigten sei das Verfahren vor dem Kollegialgericht in Fünferbesetzung hängig. Zeitgleich habe die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland einen Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer eingereicht.