Stelle die Beschwerdeinstanz eine Rechtsverzögerung fest, könne sie dem Sachgericht Weisungen erteilen und Fristen setzen. Das Regionalgericht sei unter Berücksichtigung der Geschäftslast – die Fünferbesetzung habe wenig Sitzungen – und der Verfügbarkeit der Termine anzuweisen, die Hauptverhandlung bis Ende März 2020 durchzuführen.