In seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2020 beantragte das Regionalgericht die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 27. Januar 2020 reichte die Verteidigung einen psychologischen Kurzbericht über den Beschwerdeführer von Dr. I.________ vom 21. Januar 2020 ein. Mit Eingabe vom 29. Januar 2020 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte. Der Beschwerdeführer replizierte am 4. Februar 2020 und hielt an seinen Anträgen fest. Ebenfalls am 4. Februar 2020 übermittelte das Regionalgericht der Beschwerdekammer einen Arztbericht betreffend den Beschwerdeführer vom 3. Februar 2020.