13. Gesamtfazit Die Beschwerde ist unbegründet und daher abzuweisen. III. Kosten und Entschädigung 14. Verfahrenskosten Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig, da er (als einzige beschwerdeführernde Partei) unterliegt (Art. 428 Abs. 1 StPO). 15. Amtliche Entschädigung 36 Die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 26. Oktober 2020 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass (vgl. pag. 254 f. BK-Akten). Es besteht eine Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers (Art. 135 Abs. 4 StPO).