Zugunsten von A.________ ist deshalb davon auszugehen, dass er vom 11.05.2018 bis etwa Ende September 2019 regelmässig wöchentlich in Therapie ging. Dies entspricht für das Jahr 2018 etwa 32 Wochen, für das Jahr 2019 etwa 39 Wochen. Insgesamt geht das Gericht von rund 70 Therapiesitzungen à ca. 50 Minuten aus, die er bei der Forensik Praxis wahrgenommen hat. Rechnet man noch einen Aufwand für Wartezeiten sowie den Weg von zuhause zur Therapiestelle und zurück von 60 Minuten dazu, ergibt sich für die rund 70 Sitzungen ein Aufwand von jeweils ca. 2 Stunden.