ergibt sich leider nicht klar, ob A.________ regelmässig an den Sitzungen teilgenommen hat. Dort steht zwar, er werde in der Regel zu wöchentlichen Therapiesitzungen à ca. 50. Minuten aufgeboten, andererseits ist unter dem Titel «Therapieverlauf» zu lesen, dass seine Mitarbeit wechselhaft gewesen sei und es Phasen gegeben habe, in welchen er schlecht erreichbar gewesen sei. Abgesehen von diesen Phasen habe er sich aber zuverlässig gezeigt (pag. 610 der Vollzugsakten). Den Vollzugsakten ist weiter zu entnehmen, dass A.________ am 29.08.2019 nicht zur Therapie erschienen ist (pag. 650 der Vollzugsakten), am 18.09.2019 trotz Fieber erschien (pag.