Es ist davon auszugehen, dass er bei der von ihm vorgeschlagenen Vorgehensweise rasch überfordert wäre, die jetzige Euphorie verfliegen, er erneut abstürzen würde und die alten Verhaltensmuster wiederum zum Tragen kämen. In Übereinstimmung mit der Ansicht des Therapeuten, der BVD und der Bewährungshilfe ist auf der anderen Seite festzustellen, dass die ambulante Massnahme nicht absolut gescheitert ist, sondern nur relativ. Der Beschwerdeführer hat sich nicht aufgegeben, weshalb die Therapie weiterzuführen ist. Niemand hatte erwartet, «dass ein erfolgreicher Abschluss nach einer derart kurzen Behandlungsdauer unmittelbar bevorstehen würde» (vgl. Beschwerdeschrift, S. 6).