Die momentane Abstinenz ist ihm in erster Linie gestützt auf den strukturierten Gefängnisalltag und die grundsätzlich fehlende Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Strafvollzug möglich. Er verfügt darüber hinaus aber über kein belastbares Instrumentarium, um in Freiheit mit seiner Neigung zu Alkohol- und Drogenkonsum umgehen zu können und die Abstinenz auch bei Verfügbarkeit der entsprechenden Substanzen aufrecht zu erhalten oder sein Aggressionspotential zu kontrollieren.