33 nun, wie es im Gefängnis sei – das wolle er unter keinen Umständen noch einmal erleben, weshalb er in Freiheit bestimmt nicht erneut zu Alkohol und Drogen greifen werde –, überzeugt nicht. Vielmehr belegt es erneut sein vereinfachtes Denken. Er blendet aus, dass ein kalter Entzug keine erfolgreiche Suchtmitteltherapie darstellt und auch seine übrigen Probleme damit nicht behandelt sind. Die momentane Abstinenz ist ihm in erster Linie gestützt auf den strukturierten Gefängnisalltag und die grundsätzlich fehlende Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Strafvollzug möglich.