Aufgrund der heutigen Erkenntnisse stellt sich die Gefährdungssituation in Bezug auf Rückfälle – insbesondere für Gewaltdelikte – wesentlich anders dar, als dies das Regionalgericht angenommen hatte. Fiel der Entscheid zugunsten des Vollzugsaufschubs schon damals knapp aus und wurde er nur «im Sinne einer letzten Chance» gewährt, ist heute zu konstatieren, dass stabilisierende Faktoren nicht genügend tragfähig waren und der Beschwerdeführer in Freiheit (entgegen der Ansicht der Verteidigung) überfordert damit ist, sein Leben in den Griff zu bekommen, suchtmittelfrei zu bleiben und so das Rückfallrisiko markant zu senken.