Das beschwerdeführerische Argument, es könne nicht angehen, dass ein ursprünglich in Rechtskraft erwachsener Entscheid ohne gravierende Änderung der Gesamtsituation nachträglich korrigiert werde, zielt ins Leere. Wie auch der aktuelle Führungsbericht des AJV belegt, benötigt der Beschwerdeführer derzeit ein stark strukturiertes Umfeld mit enger Betreuung und geregeltem Tagesablauf, welche ihm keinen zu grossen Spielraum für eigene Entscheidungen und Ablenkung bieten.