Vielmehr ist sie trotz langer, regelmässiger und sehr umfangreicher Hilfsangebote in die gegenteilige Richtung verlaufen. Der Verlauf seit März 2018 zeigt, dass der Beschwerdeführer in Freiheit nicht die nötige Kraft aufbringt, sein Verhalten nachhaltig zu ändern und auch die unterstützende Bewährungshilfe sowie eine ambulante Therapie in Freiheit zu wenig auszurichten vermögen. Es war nicht ausreichend, dass der Beschwerdeführer nach einer langen Abwärtsspirale die «Notbremse» zog und ein Kriseninterventionszentrum aufsuchte. Es hängt bzw. hing vom Zufall ab, dass in einer solchen Phase keine gravierenden Schädigungen eintreten bzw. eingetreten sind.