Dieses attestierte dem Beschwerdeführer eine hohe Rückfallgefahr unter anderem für Gewaltdelikte wie die bereits ausgeübten (d.h. u.a. [versuchte] schwere Körperverletzung). Der Beschwerdeführer hatte einem Menschen, als dieser am Boden lag, in den Kopf gekickt (S. 11 Urteilsbegründung PEN 16 761). Diese Gewaltanwendung hätte tödlich enden können, was dem Beschwerdeführer in diesem Moment hätte bewusst sein müssen.