539-541 PEN 19 927). Gemäss dem Therapeuten spielte ihm die Ehefrau des Beschwerdeführers auch eine bedrohlich wirkende Sprachnachricht in mazedonischer Sprache ab (pag. 50 PEN 19 927). An dieser äusserst negativ einzuschätzenden Entwicklung ändert nichts, dass sich der Beschwerdeführer am 8. November 2019 (mangels anderem Ausweg) selber in das Kriseninterventionszentrum des Inselspitals begeben hatte. In Freiheit war der Beschwerdeführer offenkundig nicht in der Lage, sich korrekt und gesetzmässig zu verhalten. Soweit im November 2019 von einer gewissen Einsicht des Beschwerdeführers gesprochen werden kann, kam diese klar zu spät. Die Gefährdung Dritter war akut.