Er gab an, dass er mit seinem Hausarzt eine stationäre Einweisung besprochen habe und behauptete, er sei nicht gewalttätig geworden. Allerdings zeigte er sich überzeugt, dass er sich oder jemand anderem etwas antun würde, wenn er ins Gefängnis müsste oder ausgeschafft würde. Er sei weiterhin gewillt zu kämpfen und werde dies bis zuletzt machen (vgl. E-Mail des Therapeuten an die Bewährungshelferin vom 8. November 2019 [pag. 715 Akten AJV], Aussagen I.________ an der vorinstanzlichen HV [pag. 538 ff. PEN 19 927]). Dies relativiert